Die Pferdebahn vor 150 Jahren: Vertragverhandlungen mit Eduard Otlet.

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Am 26. Februar 1976 konkretisiert Herr Eduard Otlet, rue Vautier 20 Bruxelles, sein Ansinnen, die Konzession zum Bau einer Pferdebahn in München zu erlangen, und legt einen 24 Paragraphen umfassenden Vertragsentwurf vor. Der war den Magistratsvertretern nicht neu, denn der Belgier Otlet wählte den einfachsten Weg und kopierte den zuvor mit den anderen früheren Anwärtern, den Herren Baron Mollerus aus Brüssel, Dr. Zechmeister und Jones Valentine aus London ausgehandelten Vertrag, die allerdings wegen Unstimmigkeiten ob der Sicherheitshinterlegungen, Kapitalbeschaffung und Laufzeit frühzeitig ausschieden.

Den ganzen Vertrag hier zu zitieren, würde den Rahmen sprengen. Einige Details hatte Herr Otlet ja schon Tage zuvor dem Magistrat verkündet, nun geht es um Vertragsdetails wie zum Beispiel die vertraglich vereinbarten Streckenführungen:

„Vom Schloßplatze zu Nymphenburg auf der Nymphenburgerstrasse zum Stiegelmaierplatz, von hier durch die Dachauerstraße zum Bahnhofplatze,
von hier durch die Bayerstrasse, Karlsplatz, von hier einerseits durch die Pfandhausstrasse zum Promenadeplatz, u. anderseits durch die Sonnenstraße, Sendlingerthorplatz, Müller- Frauenhofer-, Klenzestrasse, Gärtnerplatz, Rumford- und Zweibrückenstraße, Isarbrücke Rosenheimer, Weißenburgstrasse zum Orleansplatz resp. Haidhauser-Bahnhof. (….) Der Unternehmer passirt mit der Bahn die alte steinerne Isarbrücke. Da deren Fahrbahn nur 5,5 M mißt, so muß der Unternehmner auf seine Kosten vorher entsprechende Trottoirs nach genehmigten Plänen ausbauen u. hiedurch die Fahrbahn auf 9 bringen.“

Strecke

„Von Schwabing (Großwirth) durch die Schwabingerland- u. Ludwigsstrasse
zum Odeonsplatze, durch die Briennerstrasse nach dem Maximilians u.
Karlsplatz und durch die Elisenstrasse event. Otto-Arco-Sophienstrasse zum
Bahnhofsplatze, durch die Bayerstraße bis zur Theresienhöhe.“

Eine gewisse Kuriosität enthält dieses Schreiben von Otlet an den Münchner Magistrat: es gibt eine vom Autor nachträglich gestrichene 3. Linie, deren Streckenführung wie folgt gewesen wäre:

„Vom Viktualienmarkte an der westlichen Seite der Schrannenhalle vorüber durch die Blumenstrasse auf den Sendlingerthorplatz, durch die Sendlingerlandstraße und Kapuzinerstrasse mit einer Abzweigung zur Station Thalkirchen über die neue Brücke und Freibadstrasse in der Pilgersheimerstrasse, dann durch die Entenbachstrasse auf den Mariahilfsplatz und von da durch die Lilienstr. an die Ludwigsbrücke.“

Diese Streckenführung mag hier gestrichen worden sein, kommt aber in einer Abänderung als Linie 5 dann 1883. Allerdings bedingt sich Otlet unbedingt die ihm als sehr luktrativ erscheinende Route durch die Innenstadt aus:

„Denselben wird für den Fall, daß seinerzeit die Bewilligung zum Baue u.
Betriebe einer Pferdebahn vom Karlsplatz durch die innere Stadt zum
Isarthorplatze ertheilt werden sollte, der Vorzug vor anderen Bewerbern in der
Art eingeräumt, daß ihm auf Verlangen diese Linie unter denselben
Bedingungen übertragen wird, wie solche für die oben bezeichneten 2 Linien
festgestellt werden,“

In § 9 spielen die Jahreszeiten eine große Rolle:

„Würde bei stärkerem oder anhaltendem Schneefalle durch die Räumung der
Bahn und Abfuhr des Schnees aus derselben für die Fuhrwerke
Verkehrsstörung erzeugt, so ist der Bahnbetrieb ganz einzustellen. Diese
Einstellung kann von Verkehrspolizeiorganen verfügt werden.“

§ 14 regelt die Umsetzung der Pferdebahn:

Der Concessionär verpflichtet sich die in § 1. Unter A und B bezeichneten
Linien vor 15 Monaten vom Tage der Bauerlaubniß an gerechnet auf
städtischem Gebiete herzustellen und dem ordentlichen Betriebe zu
übergeben. Die in § 1 sub a & b erwähnten Linien müssen binnen zwei die dort sub c. b
erwähnten Linien binnen drei Jahren vom Tage der Concessions-verleihung
gerechnet hergestellt, und dem ordentlichen Betriebe übergeben sein. Der
Stadtmagistrat behält sich für den Fall der Verzögerung der Bauarbeiten das
Recht vor dem Unternehmer Zwischentermine zu bestimmen.
Der Betrieb der Bahn darf jedoch erst nach der von Seite des Magistrates
stattgefundenen technischen Untersuchung der Bahn und der Wägen & nach
entsprechendem Befunde eröffnet werden. Bezüglich des Fahrmateriales
behält sich der Stadtmagistrat die näheren Bestimmungen vor. Durch diese
Vertragsbestimmungen soll der Zuständigkeit der Verkehrspolizeibehörde in
keiner Weise vorgegriffen werden.“

Die anderen Punkte in diesem Vertragsentwurf betreffen dem Umgang mit bereits gepflasterten und noch zu pflasternden Straßen und der Schienenlegung dort, mögliche Behinderungen und natürlich die Einhaltung polizeilicher Anordnungen und Gesetze. Die Polizei kann die Regeln für Betrieb, Personal und Material aufstellen und deren Einhaltung kontrollieren, – das ähnelt der TAB heute. Die Konzession soll für 30 Jahre gelten, danach geht das Betriebsinventar und die Liegenschaften an dem Magistrat über.

Der Magistrat hat wenig Einwände oder Änderungswünsche, hat er dieses Papier doch selbst verfasst und schon anderen Konzessionsanwärtern so vorgelegt. Langsam formen sich die Grundzüge für den Bau und Betrieb einer Pferdebahn in München.


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